Besondere Wohnformen

Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.

Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Damit erstreckt sich der heimrechtliche Schutz auch auf den Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärer Einrichtung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die heimrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb solcher Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geregelt. Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des WTPG.

Freigabevermerk

28.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Ihr Kontakt zu uns

Stadtverwaltung Elzach
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 - 804 - 0
Fax 07682 - 804 - 55

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51