Weitere Organe eines Vereins

Weitere Vereinsorgane neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit eigenen Kompetenzen ausgestattet werden. Beispiele dafür sind ein Beirat, Kuratorium oder Präsidium.

Die diesen Organen übertragenen Kompetenzen sind frei wählbar, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstands.

In der Praxis wird häufig ein Kuratorium oder ein Beirat mit hochrangigen und klangvollen, vor allem bei Spendern zugkräftigen Namen besetzt. Dieses Organ wird mit einer genau definierten, beratenden Funktion ausgestattet. So können Kuratoriums- und Beiratsmitglieder aufgrund ihrer beruflichen Funktion mit weitergehenden Funktionen ausgestattet werden. Präsidien sind vor allem in Sportvereinen üblich.

Finanzentscheidungen können zum Beispiel auf einen gesondert zu wählenden Beirat vom Vorstand wegverlagert werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 11.12.2023 freigegeben.

Ihr Kontakt zu uns

Stadtverwaltung Elzach
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 - 804 - 0
Fax 07682 - 804 - 55

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51