![Wörthfest 12. - 14. Juli 2024 | Veranstalter: Männerchor und KJG Elzach Wörthfest 12. - 14. Juli 2024 | Veranstalter: Männerchor und KJG Elzach](/site/Elzach/get/params_E-828379654/927647/2024%20W%C3%B6rthfest.jpg)
Heimarbeit
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Hausgewerbetreibende
- Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
- Gleichgestellte
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
- die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
- eine Heimarbeiterliste führen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
19.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg