Sie wählten mit Yach nicht nur den einzigen Ort der Bundesrepublik Deutschland mit dem Anfangsbuchstaben Y an, Sie sind auch in einem der schönsten Schwarzwaldtäler gelandet.
In der Mundart wird der Name der Ortschaft mit "EICH" ausgesprochen. Jedenfalls tritt das Y schon 1293 bei der gesicherten Ersterwähnung des Ortes als Namensbestandteil auf. Nach verschiedenen Schreibweisen in den einzelnen Jahrhunderten hat sich im 20. Jahrhundert doch die Schreibweise von der ersten urkundlichen Erwähnung durchgesetzt.
Eine eindeutige Erklärung des Ortsnamens ist nicht möglich. Die volkstümliche Deutung entspricht der geologischen Form des Tales, da sich oberhalb des Ortskerns in die Taleinschnitte Vorder- und Hinterzinken in Form eines Ypsilon (42 KB) teilt.
Geschichte
Der Ort Yach ist mit Sicherheit beträchtlich älter als seine erste urkundliche Erwähnung am 09. September 1293, in welcher Wilhelm von Schwarzenberg neben weiteren Lehen, die Lehe zu Yach, welche er vom Hause Habsburg erhalten hatte an die Gebrüder Hübschmann von Elzach verlieh. Im 14. und 15. Jahrhundert besaßen die Geschlechter Hübschmann und von Kippenheim die niedrige Gerichtsbarkeit anteilig in Yach. Die Gemarkung Yach war also schon im 14. Jahrhundert in zwei Herrschaftsgebiete und damit in zwei Vogteien Ober- und Unteryach aufgeteilt. Die Aufteilung zwischen Lehensinhaber und Adelsgeschlechtern wurde über die weiteren Jahrhunderte immer wieder verändert und aufgeteilt. Im Jahre 1806 musste Württemberg die widerrechtlich besetzten Gebiete unter anderem auch Ober- und Unteryach wieder räumen. Der Breisgau wurde Großherzog Karl-Friedrich zugesprochen und dieser hatte durch seine Beamten den Besitz ergreifen lassen.
Die Ortschaften hatten Schulden, vor allem durch die hohen Ausgaben an Kriegskosten und Militärlieferungen (hier sei nur der Russlandfeldzug Napoleons und die Völkerschlacht von Leipzig im Oktober 1813 erwähnt), weshalb im Jahre 1829 Ober- und Unteryach zu einer Gesamtgemeinde vereinigt wurde, welche bis 1974 Bestand haben sollte.
Die Aufgabe der Selbstständigkeit der Gemeinde Yach war ein schwerer Entschluss, aber man hielt eine freiwillige Vereinbarung für besser als eine nachfolgende Zwangseingliederung. Am 17. Mai 1974 wurde die Vereinbarung von den beiden Bürgermeistern Theodor Burger von Yach und Erich Bayer von Elzach in einer öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte von Yach und Elzach im Schulhaus Yach unterzeichnet und besiegelt.