Für das oben genannte Vorhaben wurde am 26.02.2016 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und vom 14.03.2016 bis 13.04.2016 die Offenlage der Planunterlagen durchgeführt. Zur Fortsetzung der Anhörung findet ein Erörterungstermin statt am Mittwoch, 27. September 2017, ab 09:00 Uhr und am Donnerstag, 28. September, ab 09:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle der Gemeinde Oberwinden, Reschenberg 7, 79297 Winden im Elztal
Gegebenenfalls wird der Erörterungstermin bereits am 27. September beendet, der 28. September dient insoweit als Reservetermin. In diesem Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die eingegangenen Stellungnahmen mit der DB Netz AG als Antragsteller, den Behörden und Verbänden, den Betroffenen sowie mit den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Begrüßung und Einführung in den Erörterungstermin
Vorstellung des Vorhabens
Kommunale Belange
Belange des Immissionsschutzes (insb. Lärm, Erschütterung, Elektrosmog)
Private Belange
Mittagspause ca. 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Fortsetzung der Erörterung ggf. der vor der Mittagspause vorgesehenen Belange
Verkehrliche Belange
Belange des Naturschutzes, Umweltschutzes
Belange von Wasser, Abwasser, Altlasten u.Bodenschutz
Belange der LandwirtschaftBelange der Forstwirtschaft
Belange des Brand- und Katastrophenschutzes
Sonstige Belange
Weitere Informationen, zum Verfahren und zur Planung können im Internet unter(http://www.rp-freiburg.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Seiten/Elztalbahn.aspx abgerufen werden.
Aufgrund der großen Anzahl von Einwendern erfolgt die Benachrichtigung über diesen Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 Satz 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz durch öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums im Staatsanzeiger, in der Badischen Zeitung sowie in den Mitteilungsblättern von Denzlingen, Sexau, Waldkirch, Gutach im Breisgau, Winden im Elztal und Elzach. Eine zusätzliche schriftliche Benachrichtigung der einzelnen Einwender erfolgt nicht.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Der vorgesehene Ablauf kann kurzfristig geändert werden.Die Teilnahme an dem Termin ist nicht verpflichtend. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann aber auch ohne ihn verhandelt werden.
Unabhängig von der Teilnahme wird die Anhörungsbehörde die vorgebrachten Einwendungen prüfen.Die Einwendungsfrist ist am 27.04.2016 abgelaufen. Alle erst danach bei der Planfeststellungsbehörde eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und können im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Dieser Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung beziehen, nur auf das bekanntgemachte Verwaltungsverfahren.
Die Vertretung durch einen Vertreter ist möglich. Die Vollmacht ist in diesem Fall spätestens im Termin schriftlich zu übergeben.
Mit dem Schluss des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren beendet.
Durch die Teilnahme am Termin etwa entstehende Aufwendungen (auch für einen Bevollmächtigten) können nicht erstattet werden.
Die Erörterungsverhandlung ist nach Verfahrensrecht grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht.
Die Erörterung stellt, sofern und soweit diese unter Zulassung der Öffentlichkeit durchgeführt wird, die Erörterung der von der betroffenen Öffentlichkeit erhobenen Einwendungen im Sinne von § 9 Abs. 1 UVPG iVm § 73 Abs. 6 VwVfG dar.
Freiburg i. Br., den11.09.2017 Regierungspräsidium Freiburg